22 Regeln der MDR für Medizinprodukte
Die korrekte Einordnung in die passende Risikoklasse hängt von der beabsichtigten Verwendung des Medizinprodukts ab. Um dies zu bestimmen, müssen Hersteller:innen die Definition für Medizinprodukte gemäß Artikel 2 der MDR erfüllen.
Sobald Hersteller:innen die Verwendungszwecke festgelegt haben, legt die EU-Verordnung im Anhang VIII insgesamt 22 Regeln fest, die für den weiteren Ablauf gelten. Es wird zwischen den Regeln für invasive und aktive Produkte unterschieden, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Produktarten.
Eine allgemeine Zuweisung zu Risikoklassen ist, laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nicht pauschal möglich.